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Gerüst vor Haus mit neuer Wanddämmung aus Holzweichfaserplatten
© energiekonsens

Förderung für Wärmeschutzmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden

Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft bezuschusst Dämmmaßnahmen im Land Bremen.

Gefördert werden:

  • Dämmung von Außenwänden, Kellerdecken und Dächern und Dachböden
  • Hochwärmedämmende Fenster
  • Hydraulischer Abgleich des Heizungssystems
  • Umweltfreundliche Dämmmaterialien und Anstriche beim Wärmedämmverbundsystem

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:

  • Der Antrag wird von Privatpersonen als Gebäude-/ Wohnungseigentümer gestellt.
  • Das Baujahr liegt vor dem 01.01.1995
  • Das Haus hat maximal 12 Wohneinheiten.
  • Das Gebäude steht im Land Bremen.

So stellen Sie einen Antrag

Die Antragsunterlagen bestehen aus einem Antragsformular für die Angaben zum Antragsteller und zum Gebäude. Bei der Förderung handelt es sich um einen quadratmeterbezogenen Zuschuss, deshalb ist zur Antragstellung der rechnerische und zeichnerische Nachweis der zu dämmenden Flächen unbedingt erforderlich. Für die Berechnung der zu dämmenden Flächen steht Ihnen eine Excel-Tabelle zur Verfügung.

Senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular an das Büro in Bremen bzw. Bremerhaven, wenn das Gebäude, für das Sie die Förderung beantragen, im Land Bremen liegt.

Adressen

Bremen:
Bremer Modernisieren - BreMo GbR
Postfach 10 72 25
28072 Bremen
Telefon: 0421 / 83 58 88 22

Bremerhaven:
Bremer Modernisieren - BreMo GbR
Lange Straße 6
26316 Varel
Telefon: 0471 / 95 89 100

Nach der erfolgreichen Prüfung Ihres Förderantrags erhalten Sie von der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau einen Zuwendungsbescheid.

WICHTIG: Erst nachdem Sie diesen Zuwendungsbescheid erhalten haben, dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen! Sie dürfen vorher keinen Auftrag erteilen und keine Materialien einkaufen.