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Was wird gefördert?

Gefördert wird die Durchführung von Wärmeschutzmaßnahmen an bestehenden Gebäuden. Ziel der Förderung ist die Reduktion des Energieverbrauchs und damit der Schutz der Umwelt. Gefördert werden überdurchschnittliche Wärmeschutzmaßnahmen an Gebäuden mit bis zu zehn Wohneinheiten, die vor dem 01.01.1984 im Lande Bremen errichtet wurden und ganz oder teilweise zu Wohnzwecken dienen, und an Eigentumswohnungen.

Förderfähige Maßnahmen:

  • Außenwanddämmung auf der Außenseite
  • Kerndämmung mit Thermografie
  • Kellerdecken-/ Sohlendämmung
  • Dachdämmung mit Luftdichtheitsmessung
  • Dachbodendämmung (oberste Geschossdecke)

Was wird gefördert?
So geht`s
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Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch nicht rückzahlbare Zuschüsse pro m² gedämmte Fläche.
Details entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.