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Wärmeschutz im Wohngebäudebestand


Förderprogramm "Wärmeschutz im Wohngebäudebestand"
des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr der Freien Hansestadt Bremen

Gefördert wird die Durchführung von Wärmeschutzmaßnahmen an bestehenden Gebäuden in Bremen und Bremerhaven. Ziel der Förderung ist die Reduktion des Energieverbrauchs und damit der Schutz der Umwelt.

Wenn Sie alle folgenden Fragen mit JA beantworten können, hat Ihre Antragstellung Aussicht auf Erfolg:
  • Liegt das Gebäude im Land Bremen?
  • Wurde es vor 1984 errichtet?
  • Hat das Gebäude weniger als 10 Wohneinheiten?
  • Wird der Antrag von Privatpersonen als Gebäude-/Wohnungseigentümer gestellt?
Bitte nehmen Sie vor der Antragstellung unbedingt die
  • Förderrichtlinie,
  • die Ergänzenden Bestimmungen und
  • die Ausführungsbestimmungen
zur Kenntnis.

- Was wird gefördert?
- So geht`s
- Antragsunterlagen
- Kostenlose Beratung




Impressum
Die Abwicklung des Förderprogramms Wärmeschutz im Wohngebäudebestand erfolgt im Auftrag des Senators für Bau, Umwelt und Verkehr der Freien Hansestadt Bremen.

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr

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