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Förderung der BAFA


BAFA fördert die Gebäudenergieberatung

Für die Gebäudeenergieberatung können Hausbesitzer von dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unbürokratisch Fördermittel erhalten. Der »Vor-Ort-Energieberater« übernimmt die Antragstellung.

Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Beratungskosten gewährt. Sie wird an den Energieberater, der auch die Antragstellung übernimmt und für die Abwicklung gegenüber dem BAFA verantwortlich ist, ausgezahlt. Dieser muss sie in voller Höhe im Rahmen der Rechnungsstellung an den Beratungsempfänger weitergeben.

Die Höhe des Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung beträgt 300,00 EUR für Ein- / Zweifamilienhäuser bzw. 360,00 EUR für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher Bonus von 50 Euro gezahlt.

Für die Integration bestimmter zusätzlicher Inhalte in den Vor-Ort-Beratungsbericht ist eine erhöhte Förderung möglich. Dabei kann zusätzlich entweder eine Förderung für die Integration von Thermografieaufnahmen (Thermografie, 25,00 EUR pro Thermogramm, aber höchstens 100,00 EUR) oder für die Durchführung einer Luftdichtigkeitsprüfung nach DIN 13829 (Blower-Door-Test, Bonus in Höhe von 100,00 EUR) bezuschusst werden. Eine Kombination der Förderung von Thermografie und Blower-Door-Test im Rahmen einer Vor-Ort-Beratung, ist nicht möglich.

Der gesamte Zuschuss (einschließlich der Boni) ist auf 50% der Beratungskosten (brutto) begrenzt.

Mehr Infos unter: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/index.html