Hintergrund
Gründe für die Einführung des Energieausweises |
Klimaschutz Ein nachhaltiger Klimaschutz ist dann möglich, wenn der Ausstoß von sogenannten Treibhausgasen verringert wird. Eines dieser Treibhausgase ist Kohlendioxid (CO2), das bei allen natürlichen und technischen Verbrennungsvorgängen entsteht. Einerseits ist die Bereitstellung von Energie aus erneuerbaren Ressourcen ein geeignetes Mittel. Der weitaus effektivere Weg ist jedoch, Energie rationell und effektiv zu nutzen, um die Umwelt zu schonen.
Die Europäische Union hat die sogenannte „Energieeffizienz-Richtlinie“ verabschiedet, die beschreibt, wie Gebäude nach der Höhe ihres Energieverbrauches zu bewerten sind. Sie gilt sowohl für Neu- als auch für Altbauten. Für Neubauten ist die Richtlinie in Deutschland schon durch die Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahre 2002 umgesetzt worden. Im Rahmen der Novellierung der EnEV vom 28.07.2007 wurde der Energieausweis für Bestandsgebäude gesetzlich vorgeschrieben. Seit dem 01. Oktober 2007 ist die EnEV in Kraft getreten.
Für viele Käufer oder Mieter ist der Energiebedarf von Gebäuden eine unbekannte Größe. Verlässliche Informationen über den Energiebedarf sind vor dem Einzug kaum erhältlich: Das heißt, der bautechnisch unkundige Mieter oder Käufer merkt erst nach der ersten Verbrauchsabrechnung, dass sein Haus eine „echte Energieschleuder“ ist. Gleichzeitig führen weltpolitische Ereignisse, der steigende Energiebedarf – u.a. durch Schwellenländer - und die drohende Ressourcenknappheit schon derzeit und absehbar weiterhin zu steigenden Energiepreisen. Jeder Mieter und Eigentümer ist hiervon direkt durch hohe und steigende Energiekosten betroffen. Prognostiziert wird, dass die Verbrauchskosten - auch als 2. Miete bezeichnet - schon bald eine ähnliche Höhe wie die Miete erreichen werden.
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