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Energieausweis Bremen - FAQ

Fragen und Antworten


  • Was nützt mir ein Energieausweis?
Der Energieausweis bewertet die energetische Qualität von Gebäuden und liefert Eigentümern, Käufern und Mietern einen wichtigen ersten Anhaltspunkt dafür, wie bei einem Gebäude dauerhaft Energie und Heizkosten gespart werden können. Er wird so zu einem wichtigen Wegweiser für die Modernisierung.

  • Brauche ich einen Energieausweis?
Nur Hausbesitzer, die eine Wohnung neu vermieten oder ein Gebäude bzw. eine Wohnung verkaufen, müssen in Zukunft einen Energieausweis vorlegen. Wer sein Gebäude selbst bewohnt und weder neu vermietet noch verkauft, benötigt keinen Energieausweis! Für Neubauten und bei größeren Umbauten muss schon heute ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden.
Der Energieausweis wird schrittweise ab dem 1. Juli 2008 eingeführt. Dabei gelten folgende Fristen:
  • Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt worden sind: Energieausweis-Pflicht ab dem 1. Juli 2008
  • Alle anderen Wohngebäude: Energieausweis-Pflicht ab dem 1. Januar 2009
  • Nichtwohngebäude: Energieausweis-Pflicht ab dem 1. Juli 2009
Ob Sie einen Energieausweis benötigen, können Sie einfach mit unserem Schnelltest klären.

  • Was ist der Unterschied zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis?
Beim Verbrauchsausweis wird der Energieausweis auf der Grundlage der Energieabrechnungen der vergangenen drei Jahre berechnet. In diesem Fall werden das persönliche Heizverhalten und der Warmwasserverbrauch der Bewohner mitbewertet.
Der Bedarfsausweis hingegen stellt unabhängig von der individuellen Nutzung den Energiebedarf des Gebäudes dar. Der Hausbesitzer bekommt eine objektive Aussage, wie gut oder schlecht der energetische Zustand seines Gebäudes ist. Dadurch werden – für den Sanierer besonders wichtig – auch die Modernisierungshinweise automatisch genauer. Ein weiterer Vorteil des Bedarfsausweises: Durch die Ausrichtung am rechnerischen Energiebedarf schlagen sich Modernisierungsmaßnahmen sofort vollständig im Energieausweis nieder. Beim Verbrauchsausweis dagegen würde dies mindestens drei Jahre dauern. Bei anstehender Vermietung oder Verkauf ein klarer Vorteil, der auch schnell zu einem höheren Erlös führen kann.

Der Gebäudeeigentümer kann bedingt zwischen Bedarfs- und Verbrauchsenergieausweis wählen. Für Gebäude bis einschließlich 4 Wohneinheiten ist der Bedarfsenergieausweis Pflicht, sofern das Gebäude vor 1978 errichtet wurde und der Dämmstandard nicht der 1. Wärmeschutzverordnung entspricht. Für alle anderen Gebäude gilt Wahlfreiheit. In der Übergangszeit - bis einschließlich 30.09.2008 – kann für alle Gebäude zwischen dem bedarfs-oder verbrauchsorientierten Energieausweis gewählt werden.

  • Welche Vorteile hat der Energieausweis Bremen?
Der Energieausweis Bremen erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen an einen bedarfsorientierten Energieausweis. Dort, wo die gesetzlichen Regelungen eine Auswahl zwischen einer einfacheren und einer qualitativ aussagekräftigeren Variante lassen, setzt er konsequent auf Qualität. Alle Berater, die den Energieausweis Bremen ausstellen, haben sich verpflichtet, diese Qualitätskriterien einzuhalten.
Ein wichtiges Qualitätsmerkmal: Für den Energieausweis Bremen nimmt immer der Aussteller selbst die Gebäudedaten vor Ort auf. Dies sichert eine hohe Genauigkeit der Daten und damit der Ergebnisse. So kann der Berater sinnvolle und passende Modernisierungsempfehlungen geben.

Bestätigt wird die Qualität des Ausweises durch das Gütesiegel Energieausweis Bremen.

guetesiegel





  • Was bewertet der Energieausweis?
Der Bedarfsenergieausweis bewertet den flächenbezogenen Primärenergiebedarf des Gebäudes: Dieser wird anhand der energetischen Qualität der Gebäudehülle, der Anlagentechnik in den Bereichen Heizung, Warmwasser und Lüftung und der eingesetzten Energieträger ermittelt. Angegeben wird ebenso der Endenergiebedarf: Er gibt einen verbrauchsnahen Wert wieder, wenn die tatsächliche Nutzung des Gebäudes einer Normnutzung (19°C im Gebäude, mittlerer Warmwasserbedarf etc.) entspricht. Der Verbrauchsenergieausweis bewertet auf der Basis des witterungsbereinigten Verbrauches den flächenbezogenen Endenergieverbrauch eines Gebäudes.

  • Wie sieht die Bewertung aus?
Die Bewertung erfolgt anhand des Primärenergiebedarfs bzw. des Energieverbrauchs. Dieser wird immer auf die Gebäudenutzfläche bezogen abgebildet. Die Bewertung wird wird mittels eines Farbbandes, das die Farben fließend von Grün über Gelb zu Rot wechselt, dargestellt. Wie im Straßenverkehr bedeutet Rot Stop! - Dieses Gebäude benötigt zuviel Energie, während Grün bedeutet, dass alles in Ordnung ist. Das Farbband ermöglicht einen schnellen Vergleich des bewerteten Gebäudes mit anderen Gebäuden.

  • Muss ich mein Haus gemäß der Modernisierungsempfehlungen sanieren?
Nein – der Energieausweis dient allein der Information. Eine Pflicht, die Empfehlungen umzusetzen gibt es nicht. Allerdings können durch andere gesetzliche Vorschriften Modernisierungsmaßnahmen notwendig sein. So regeln die Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) etwa, wann eine alten Heizungsanlage ausgetauscht werden muss. Auch bei umfangreichen Umbaumaßnahmen kann es sein, dass Sie bestimmte Dämmstandards einhalten müssen.

  • Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Es ist natürlich zu empfehlen den Energieausweis nach Durchführung von Sanierungsmaßnahmen aktualisieren zu lassen, da die Einstufung sich mit jeder Maßnahme verbessert.

  • Was kostet der Energieausweis?
Es gibt keinen offiziellen Preis für den Energieausweis. Die Preise schwanken je nach Gebäude und Aufwand.
Der Energieausweis Bremen wird für Ein- und Zweifamilienhäuser etwa 250,- Euro kosten.

  • Wer darf Energieausweise ausstellen?
Energieausweise im Gebäudebestand dürfen ausschließlich von Fachleuten wie z. B. Bauvorlageberechtigten oder Architekten, Ingenieuren oder Handwerksmeistern und Technikern (Bau/Ausbau oder anlagentechnisches Gewerbe, Schornsteinfegerwesen) mit entsprechender Qualifikation, Berufserfahrung oder Nachweis einer entsprechenden Fortbildung ausgestellt werden. Handwerksmeister und Techniker erhalten nur für Wohngebäude eine Ausstellungsberechtigung.

Den Energieausweis Bremen dürfen nur Berater ausstellen, die sich auf die Qualitätskriterien verpflichtet haben. Die Aussteller des Energieausweises Bremen finden Sie hier.

  • Wo kann ich mich beschweren, wenn mir kein Energieausweis vorgelegt wurde?
Sie wollten als Käufer, Mieter oder Pächter einen Energieausweis sehen und der Verkäufer oder Vermieter hat dies verweigert? Prüfen Sie als erstes, ob für das Objekt eine Energieausweispflicht besteht - dies geht ganz einfach mit unserem Schnelltest . Lautet die Antwort ja, können Sie sich über den Vermieter/Verkäufer bei folgenden Stellen beschweren:

Bremen
Bauordnungsamt Bremen
Doventorscontrescarpe 172, 28195 Bremen
Tel.: 0421 361-0

Bremen-Nord
Bauamt Bremen-Nord
Gerhard-Rohlfs-Straße  48 A, 28757  Bremen

Tel.: 0421  3 61-73 74

Bremerhaven

Magistrat der Stadt Bremerhaven
Bauordnungsamt
Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven
Technisches Rathaus, Fährstraße 20, 27568 Bremerhaven
Tel. 0471 590-3207
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