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Gefährliche Stoffe in Bauprodukten zukünftig leichter erkennbar

Neue Kennzeichnungspflicht für Bauprodukte kommt

Ab 2013 müssen gefährliche Stoffe deklariert werden

Ab 2013 wird es europäische Mindestschutzniveaus für Bauprodukte geben. Wie das Umweltbundesamt meldet, ist eine neue EU-Verordnung für die Vermarktung von Bauprodukten geplant. Ab Juli 2013 müssen Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung  über eine Stoffdeklaration verfügen, die besonders besorgniserregende Stoffe ausweist.  Die neuen Regeln gelten dann für alle im Binnenmarkt gehandelten Bauprodukte; zum Beispiel Teppichböden, Tapeten oder Betonfertigteile.

Mit der Verordnung hat die Europäische Kommission neue Befugnisse bekommen: Sie kann zum Beispiel Schwellenwerte für gefährliche Stoffe festlegen, die aus Bauprodukten in Innenraumluft, Boden oder Gewässer entweichen können oder Emissionsklassen für verschiedene Gebäudetypen auf einem hohen Schutzniveau festlegen. Mit diesen Angaben können Architekten zum Beispiel einschätzen, ob und wie flüchtige organische Verbindungen (VOC) aus Bauprodukten in Innenräume emittieren.

Weitere Informationen zum Beschluss des Rats der Europäischen Union: www.consilium.europa.eu/App/openDebates/default.aspx?debateid=1260&lang=de&id=1105

Quelle: Umweltbundesamt